Personalkosten
Im Kapitel „Unternehmen & Management“ haben Sie sich ja bereits darüber Gedanken gemacht, ob Sie MitarbeiterInnen brauchen.
Für Ihre Erfolgs- und Finanzplanung sind nun konkrete Berechnungen der auf Sie zukommenden Kosten nötig. Listen Sie die Bruttomonatslöhne auf und legen Sie dar, ab wann diese zu bezahlen sind. Ihre Berechnungen sollten die ersten drei Geschäftsjahre abdecken.
Die Höhe der Löhne können Sie anhand des Kollektivvertrags sowie durch Erkundigungen in der Branche herausfinden. Für die Gesamtpersonalkosten müssen Sie das 13. und 14. Monatsgehalt sowie die Lohnnebenkosten berücksichtigen. Der Brutto-Netto-Rechner des Bundesministeriums für Finanzen lässt genaue Berechnungen zu.
Ihr Unternehmerlohn gehört nur dann in diese Liste, wenn Sie MiteigentümerIn und angestellte/r GeschäftsführerIn, etwa im Fall einer GmbH, sind.
Sind Sie hingegen bei der Gewerblichen Sozialversicherung nach dem GSVG (Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz) versichert – das ist z.B. bei allen Einzelunternehmen der Fall -, zählt der Unternehmerlohn nicht zu den Personalkosten, sondern zu den laufenden sonstigen Kosten.
In diesem Fall zahlen Sie keine Lohnnebenkosten, jedoch – nämlich nach der Auszahlung an Sie – Sozialversicherung.