Modul 5

Unternehmen und Management

Die Wahl der passenden Rechtsform

Die Rechtsform ist stets eine individuelle Entscheidung, die zu Ihrer Geschäftsidee, Ihren finanziellen Zielen und Ihrer persönlichen Situation passen muss. Es gibt weit mehr als ein Dutzend verschiedener Rechtsformen.

Wichtig ist, dass Sie eine Rechtsform wählen, die für die ersten Jahre hält, denn es kommt teuer, schon nach einem Jahr die Rechtsform zu wechseln: Gebühren und sonstige Kosten, die Ihnen als NeugründerIn oder BetriebsübernehmerIn teilweise erlassen werden, fallen dann in voller Höhe an, ebenso Anwalts- und Notarhonorare.

Selbst wenn die Ungeduld groß ist, und Sie endlich auch formal gründen wollen, sollten Sie sich ausführlich mit Experten (Gründerservice, SteuerberaterIn, Anwalt/Anwältin) diskutieren, welche Rechtsform für Sie passt.

Egal wie Sie sich entscheiden, begründen Sie Ihre Wahl im Businessplan.

Orientierungshilfen

Eine grobe Orientierungshilfe für diese Entscheidung geben Ihnen die unten stehenden sechs Punkte, in denen vor allem die zwei häufigsten Rechtsformen bei GründerInnen – Einzelunternehmen und GmbH – verglichen werden.
Nutzen Sie auch den Onlineratgeber zur Rechtsformentscheidung des Gründerservice.

Gründung mit PartnerInnen oder alleine?
Beim Gründen mit PartnerInnen ist die Rechtsform Einzelunternehmen nicht möglich - jedoch alle anderen Rechtsformen. Gründen Sie alleine, haben Sie die Wahl zwischen einem Einzelunternehmen und der GmbH.
Aufwand für Gründung und Buchführung
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist mit keinen Kosten und Formalitäten verbunden (es sei denn, Sie lassen die Firma freiwillig ins Firmenbuch eintragen). Die GmbH macht zwar mehr her, kostet jedoch auch deutlich mehr: Sie brauchen einen Gesellschaftsvertrag (auch wenn Sie die GmbH alleine gründen). Die Gebühren sind tendenziell höher als bei Einzel-unternehmen. Weiters ist die laufende Buchführung einer GmbH aufwendiger (Bilanzierungspflicht), Sie müssen also mehr Geld für den/die SteuerberaterIn einkalkulieren.
Steuerliche Belastung
In Abhängigkeit von ihrer Rechtsform werden Unternehmen unterschiedlich besteuert. Am besten, Sie holen sich schon vor Gründung Rat bei einem/einer SteuerberaterIn und besprechen verschiedene Gewinn- und Investitionsszenarien durch, um die passende Rechtsform für Sie zu ermitteln.
Sozialversicherungsbeiträge
Fast alle UnternehmerInnen sind bei der Gewerblichen Sozialversicherung pflichtversichert (GSVG). Die wesentliche Ausnahme: Sind Sie GeschäftsführerIn und MiteigentümerIn einer GmbH (bis 25% Anteile) in einer Person, dann können Sie sich, wie Angestellte auch, nach dem ASVG versichern lassen. Dadurch zahlen Sie geringere Beiträge.
Verfügbares Kapital
Seit dem 1.3.2014 können neu gegründete GmbHs das sogenannte Gründungsprivileg in Anspruch nehmen: Das Stammkapital beträgt zwar formell 35.000 Euro, es kann aber im Gründungsvertrag vorgesehen werden, dass die gründungsprivilegierten Stammeinlagen auf 10.000 Euro beschränkt werden. Davon ist die Hälfte in bar einzuzahlen. Dieses Gründungsprivileg besteht für maximal 10 Jahre ab Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch. Bei Einzelunternehmen ist kein Nachweis eines Mindestkapitals erforderlich.
Haftungsbeschränkung
Beim Einzelunternehmen haften Sie persönlich mit dem Privatvermögen. GmbH: grundsätzlich Haftungsbeschränkung auf das eingesetzte Kapital, geschäftsführende Gesellschafter haften jedoch persönlich, falls sie ihre Pflichten verletzen.