Wenn Sie Ihre Arbeitszeit verkaufen
Wer Beratung, Training, Grafik/Design oder persönliche Dienstleistungen wie Massagen verkauft, verrechnet in der Regel Stundensätze oder Pauschalen. In beiden Fällen ist die Arbeitszeit ausschlaggebend. Sie ist der limitierende Faktor für alle, die alleine arbeiten.
Doch auch wer mit MitarbeiterInnen oder WerkvertragsnehmerInnen arbeitet, braucht für Suche und Einarbeitung erst einmal Zeit. Generell kann nur ein Teil der Arbeitsstunden verkauft werden, da auch Zeit für andere Tätigkeiten benötigt wird:
- Entwicklung von neuen Angeboten (Weiterbildung, Literaturstudium, Mitarbeitereinschulung)
- Gewinnen von KundInnen (Akquisition)
- Schreibarbeiten, Termine koordinieren, Erledigen von Post
Rechnen Sie also nicht damit, dass Sie Ihre gesamte Arbeitszeit gewinnbringend weiterverkaufen können.
Beispielrechnung für ein Ein-Personen-Unternehmen in der Beratung: