Investition und Abschreibung
Ein detaillierter Investitions- und Abschreibungsplan hilft Ihnen, den Investitionsaufwand für die Gründung und die ersten Jahre danach abzuschätzen.
Gehen Sie dabei darauf ein, welche Investitionen kurzfristig erforderlich sind, um Ihr Geschäft aufnehmen zu können und welche großen Investitionen langfristig anfallen werden. Beschreiben Sie auch, warum die jeweiligen Investitionen überhaupt nötig sind und welche Alternativen es gäbe.
Zu den Investitionskosten zählen sämtliche Aufwände für Maschinen, Werkzeuge, Büroausstattung, EDV (Software und Hardware), Gebäude und Grundstücke sowie für etwaige Lizenzen oder Markenrechte, die Sie zukaufen.
Alle kleineren Anschaffungen bis zu 800 Euro netto (ohne Umsatzsteuer) werden unter dem Punkt „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ zusammengefasst.
Dies ist wichtig für die Abschreibung, denn diese Güter werden schon im Jahr der Anschaffung zu 100 Prozent abgeschrieben.
Für alle anderen Anlagegüter gelten als Faustregel folgende Abschreibungszeiten:
25 bis 33 Jahre
Dividieren Sie die Anschaffungskosten durch die jeweilige Nutzungsdauer und Sie erhalten die jährliche Abschreibung – diesen Wert benötigen Sie für die Planung Ihres Gewinns.